BGH - Urteil vom 07.05.1991
IX ZR 188/90
Normen:
StBerG § 68 ;
Fundstellen:
BB 1991, 1374
BGHR BGB § 249 Vertrauensschaden 2
BGHR BGB § 675 Steuerlicher Berater 14
BGHR StBerG § 68 Verjährungsbeginn 4
DRsp I(125)368a-b
NJW-RR 1991, 1125
WM 1991, 1303
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Frankfurt/Main,

Beratungspflicht des Steuerberaters bei Beteiligung an steuersparenden Vermögensanlagen; Umfang des Schadensersatzes; Beginn der Verjährung

BGH, Urteil vom 07.05.1991 - Aktenzeichen IX ZR 188/90

DRsp Nr. 1992/652

Beratungspflicht des Steuerberaters bei Beteiligung an steuersparenden Vermögensanlagen; Umfang des Schadensersatzes; Beginn der Verjährung

»a) Zum Umfang der Beratungspflicht des Steuerberaters bei der Beteiligung an steuersparenden Vermögenslagen. b) Hat der Mandant infolge fehlerhafter Beratung durch den Steuerberater eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen, kann er grundsätzlich nur den Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung entstanden ist. c) Zum Verjährungsbeginn eines solchen Schadensersatzanspruchs.«

Normenkette:

StBerG § 68 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt vom Beklagten, ihrem früheren Steuerberater, Schadensersatz wegen falscher Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem sogenannten Bauherrenmodell.