Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Steuerberatermandat auf Schadensersatz in Anspruch.
Die Klägerin war persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft, die auf einem Grundstück, das steuerliches Betriebsvermögen war, ein Einzelhandelsgeschäft betrieb. Im Frühjahr 1991 beschlossen die Gesellschafter - beraten von dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. F. -, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Rechtsanwalt Dr. F. wurde beauftragt, eine Lösung zu finden, um zu verhindern, daß diese Maßnahme als Entnahme des Betriebsgrundstücks unter Aufdeckung stiller Reserven steuerlich nachteilige Folgen hatte. An dieser Aufgabe war auch der verklagte Steuerberater, der die Kommanditgesellschaft und die Gesellschafter seit vielen Jahren steuerlich beriet, beteiligt. Der Umfang dieser Beteiligung ist zwischen den Parteien streitig.
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