Beratungspflichten eines Steuerberaters; Steuerliche Anerkennung von mündlich vereinbarten Gehaltserhöhungen für die Geschäftsführer
BGH, Urteil vom 15.04.1997 - Aktenzeichen IX ZR 70/96
DRsp Nr. 1997/3584
Beratungspflichten eines Steuerberaters; Steuerliche Anerkennung von mündlich vereinbarten Gehaltserhöhungen für die Geschäftsführer
»a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerberater verpflichtet ist, eine von ihm steuerlich betreute GmbH auf die Gefahr hinzuweisen, daß nur mündlich vereinbarte Geschäftsführergehaltserhöhungen vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet werden.b) Gegenüber der Verletzung einer solchen Pflicht begründet der Verstoß gegen eine im Anstellungsvertrag enthaltene Schriftformklausel regelmäßig kein Mitverschulden.«