FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.12.2009
3 K 3006/08
Normen:
DBA CHE Art. 14; DBA CHE Art. 16; DBA CHE Art. 15 Abs. 4 S. 1; DBA CHE Art. 15a Abs. 1 S. 1; DBA CHE Art. 15a Abs. 2 S. 2; DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 2; Schweizer Obligationenrecht Art. 718 Abs. 2; Schweizer Obligationenrecht Art. 716a Abs. 1 Nr. 4; EStG § 1 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 34c Abs. 1 S. 2; EStG § 34c Abs. 1 S. 3; EStG § 34c Abs. 6 S. 2; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2;

Berechnung der Nichtrückkehrtage bei Übergang zur Vergütung nach Art. 16 DBA-Schweiz; Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz für einen im Inland ansässigen Delegierten einer Schweizer Aktiengesellschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 3 K 3006/08

DRsp Nr. 2010/11657

Berechnung der Nichtrückkehrtage bei Übergang zur Vergütung nach Art. 16 DBA-Schweiz; Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz für einen im Inland ansässigen Delegierten einer Schweizer Aktiengesellschaft

1. Beim Übergang zu einer Vergütung i. S. d. Art. 16 DBA-Schweiz sind die Nichtrückkehrtage für die zuvor ausgeübte unselbstständige Arbeit nach Art. 15a DBA-Schweiz in der Weise zu berechnen, dass für einen vollen Monat der nichtselbstständigen Beschäftigung fünf Tage und für jede volle Woche der Beschäftigung ein Tag anzusetzen sind; die nach dem Übergang zur Vergütung i. S. d. Art. 16 DBA-Schweiz verwirklichten Nichtrückkehrtage sind hinsichtlich der Grenzgängereigenschaft nicht mehr zu berücksichtigen. 2. Fungiert ein in der BRD ansässiger Steuerpflichtiger in einer Doppelfunktion als Deligierter (Mitglied des Verwaltungsrats) und als Geschäftsführer einer Schweizerischen Aktiengesellschaft, unterliegen die ihm hierfür gezahlte Vergütung in voller Höhe dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates Deutschland. Eine Aufteilung der Vergütung nach der Überwachungs- und Führungsfunktion des Deligierten ist nicht vorzunehmen. 3. Der Delegierte einer Schweizerischen Aktiengesellschaft übt tendenziell eine selbstständige Tätigkeit im Sinne des Art. 14 DBA-Schweiz aus.