FG Thüringen - Urteil vom 13.12.2017
3 K 608/17
Normen:
AO § 162 Abs. 2 S. 1;

Berechtigung zur Hinzuschätzung in Form eines Unsicherheitszuschlags von 10 % der erklärten Umsätze des Bereiches Video/Kino

FG Thüringen, Urteil vom 13.12.2017 - Aktenzeichen 3 K 608/17

DRsp Nr. 2018/17978

Berechtigung zur Hinzuschätzung in Form eines Unsicherheitszuschlags von 10 % der erklärten Umsätze des Bereiches Video/Kino

Normenkette:

AO § 162 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist noch, ob bzw. inwieweit der Beklagte zur Hinzuschätzung in Form eines Unsicherheitszuschlags von 10 % der erklärten Umsätze des Bereiches Video/Kino berechtigt war.

Der Kläger betrieb im Streitjahr 2004 -organisatorisch getrennt- mehrere Erotikmärkte unter einer einheitlichen Firmierung.

Den Markt in A., der in einen Shop-Bereich und einen Bereich mit Videokabinen und Erotikkino (Video/Kino) unterteilt war, veräußerte der Kläger im Streitjahr für 800.000 €.