LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.01.2014
1 Sa 17/13
Normen:
BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2014, 690
EzA-SD 2014, 12
NZA 2014, 6

Bereitstellung kostenloser Parklätze durch die ArbeitgeberinUnbegründeter Klage auf kostenfreie Zufahrt auf das Parkgelände eines Krankenhauses nach Inbetriebnahme einer kostenpflichtigen Parkplatzanlage

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2014 - Aktenzeichen 1 Sa 17/13

DRsp Nr. 2014/1411

Bereitstellung kostenloser Parklätze durch die ArbeitgeberinUnbegründeter Klage auf kostenfreie Zufahrt auf das Parkgelände eines Krankenhauses nach Inbetriebnahme einer kostenpflichtigen Parkplatzanlage

Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes (hier: Großparkplatz eines Klinikums) besteht jedenfalls dann nicht kraft betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen kostenlosen Nutzung des Betriebsparkplatzes nicht berechtigterweise davon ausgehen, der Arbeitgeber werde auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen. Ob und in welcher Höhe Gebühren für die Parkplatznutzung erhoben werden, ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vereinbaren bzw. im Falle der Nichteinigung von der Einigungsstelle festzulegen.

Tenor

1.

Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts H vom 18.07.2013 - 3 Ca 143/13 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2. 3.