BFH vom 22.10.1993
IX R 39/92

Berichtigung eines Verlustabzuges nach § 10 d EStG a.F.

BFH, vom 22.10.1993 - Aktenzeichen IX R 39/92

DRsp Nr. 1997/8681

Berichtigung eines Verlustabzuges nach § 10 d EStG a.F.

§ 10 d EStG a.F. ist eine eigenständige Korrekturvorschrift. Ein bereits gewählter Verlustabzug kann danach im Rücktragsjahr nicht nur aufgrund neuer Tatsachen, sondern auch wegen eines Rechtsfehlers berücksichtigt werden. Korrekturgrund ist allein ein in bezug auf den Verlustabzug fehlerhaftes Ergebnis. Die Ursache des Fehlers ist irrelevant.

Für die Praxis:

Nach Ansicht des BFH bezweckt diese gesetzliche Regelung die richtige und vollständige Verwirklichung des Verlustabzugs und stellt deshalb die Rechtmäßigkeit des Bescheids vor das Vertrauen auf dessen Bestand.