Strittig ist bei den Einkommensteuer (ESt)-Veranlagungen 1993 und 1994, ob negative sonstige Einkünfte anerkannt werden können, die aus einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Kredit finanzierten Einmalbetrag herrühren.
Die Klägerin (Klin.) ist am 01.08.1939 geboren. Sie ist als Ärztin selbständig tätig und erzielte in den Streitjahren daraus jeweils Einkünfte von gut 200.000 DM.
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