Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. März 2015 1 K 495/13 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
A.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wohnten bis zum 30. Juni 2009 im Inland, wo sie auch den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten. Sie verfügten daneben über eine Wohnung in Österreich. Am 1. Juli 2009 gaben die Kläger ihren inländischen Wohnsitz auf und zogen ganz nach Österreich.
Der Kläger hielt zum Zeitpunkt des Wegzugs Anteile an fünf Kapitalgesellschaften (A, B, C, D, E), an deren Kapital er innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt war.
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