FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.08.2023
8 KO 8028/23
Normen:
FGO § 139 Abs. 1;

Berücksichtigung von Reisekosten des Bevollmächtigten zu einer mündlichen Verhandlung im Kostenfestsetzungsbeschluss

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2023 - Aktenzeichen 8 KO 8028/23

DRsp Nr. 2023/11812

Berücksichtigung von Reisekosten des Bevollmächtigten zu einer mündlichen Verhandlung im Kostenfestsetzungsbeschluss

Tenor

Auf die Erinnerung wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31. Januar 2023 dahingehend geändert, dass weitere 127,87 € zu erstatten sind.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Erinnerungsführerin auferlegt.

Normenkette:

FGO § 139 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen.