Der Antrag wird abgelehnt.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig im anhängigen Klageverfahren
Der Antragsgegner, das Finanzamt, hat während der Einspruchsverfahren gegen die Einkommensteuerbescheide für 2014, 2015 und 2016 in vollem Umfang Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt und die AdV jeweils bis einen Monat nach dem Ende des Einspruchsverfahrens befristet. Mit Mitteilungen vom 14. Oktober 2020 und 21. Oktober 2020 hat das Finanzamt dem Antragsteller mitgeteilt, dass die AdV am 12. November 2020 beendet ist und die ausgesetzten Beträge zur Zahlung fällig sind.
Der Antragsteller beantragt sinngemäß,
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