Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 10. März 2016
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
A.
Streitig ist, ob Verluste aus sog. Daytrading-Geschäften (hier: mit Devisen) nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (in der im Streitjahr 2007 geltenden Fassung —EStG— i.V.m. § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes —KStG—) die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage mindern.
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