FG Hessen vom 27.10.1999
13 K 5106/98
Fundstellen:
DB 2000, 1305
EFG 2000, 484

Beruflich veranlasster Umzug bei Fahrzeitersparnis und Heirat

FG Hessen, vom 27.10.1999 - Aktenzeichen 13 K 5106/98

DRsp Nr. 2001/2839

Beruflich veranlasster Umzug bei Fahrzeitersparnis und Heirat

Ein beruflich veranlasster Umzug liegt auch vor, wenn ein Ehepaar nach der Heirat eine gemeinsame Wohnung bezieht und sich durch den Umzug eine deutliche Fahrzeitverkürzung zur Arbeitsstätte ergibt.

Für die Praxis:

Die privaten Motive für den Umzug sind dann unbeachtlich, wenn eine wesentliche Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde arbeitstäglich für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte eintritt (BFH vom 22.11.1991, BStBl II 1992, 494). Die Fahrzeitersparnisse beiderseits berufstätiger Ehegatten sind dabei nicht zusammenzurechnen (BFH vom 27.7.1995, BStBl II, 728).

Fundstellen
DB 2000, 1305
EFG 2000, 484