I.
Streitig ist, ob Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten abgezogen werden können.
Der Kläger (Kl) wird vom Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielt als Beamter im Bayerischen Staatsministerium für ... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Absatz 1 Nr. 1 EStG. Nach seinen Angaben ist der Kl im Ministerium zuständig für die Bereiche ....
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