1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der Kläger wurde in den Streitjahren 2002 und 2003 vom Beklagten (dem Finanzamt) zur Einkommensteuer veranlagt. Er ist Unternehmensberater und erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit (2002) und aus Gewerbebetrieb (2002).
In den am 8. Februar 2004 beim Finanzamt eingegangenen Einkommensteuererklärungen der Streitjahre machte der Kläger Reisekosten für die Besteigung der höchsten Berge der Welt in Höhe von 15.483,79 EUR bzw. 34.803,55 EUR im Rahmen seiner Gewinnermittlung für die Unternehmensberatung geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|