BFH vom 30.12.1996
VI B 139/96

Beruflicher Auslandsaufenthalt mit anschließendem Urlaub

BFH, vom 30.12.1996 - Aktenzeichen VI B 139/96

DRsp Nr. 1997/8124

Beruflicher Auslandsaufenthalt mit anschließendem Urlaub

Dem Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug der Aufwendungen für die Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung im Ausland steht nicht entgegen, daß sich an diese Veranstaltung ein zehntägiger Urlaubsaufenthalt am gleichen Ort anschließt. Die Aufwendungen für An- und Rückreise sowie für den Urlaubsaufenthalt gehören aber in diesem Fall zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung.

Für die Praxis: