BFH vom 15.04.1996
VI R 99/95

Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

BFH, vom 15.04.1996 - Aktenzeichen VI R 99/95

DRsp Nr. 1997/8234

Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

Kosten für die Berufsausbildung sind als Werbungskosen und nicht lediglich als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar, wenn die Berufsausbildung in der Weise Gegenstand des Dienstverhältnisses ist, daß die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber ihn bezahlt, in der Teilnahme an den Berufsausbildungsmaßnahmen besteht.

Für die Praxis: