BAG - Urteil vom 08.12.2021
10 AZR 101/20
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1;
Fundstellen:
AP Bau Nr. 412
ArbRB 2022, 133
AuR 2022, 281
BAGE 176, 383
BB 2022, 1139
EzA AEntG _ 8 Nr. 1
EzA-SD 2022, 14
NZA 2022, 864
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 17.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 460/19
ArbG Wiesbaden, vom 25.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 191/18

Beschäftigung von Leiharbeitnehmern mit baulichen Tätigkeiten i.S.d. Verfahrenstarifverträge des BaugewerbesErstattung von Urlaubsentgelt an den Leiharbeitgeber nach § 8 Abs. 3 AEntG a.F.Beitrags- und Leistungsbeziehungen in Gemeinsamen Einrichtungen der TarifvertragsparteienVerfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 8 Abs. 3 AEntG a.F. auf AußenseiterbetriebeKlageänderung in der RevisionsinstanzZulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz durch den RechtsmittelführerVerfassungsrechtliches Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit

BAG, Urteil vom 08.12.2021 - Aktenzeichen 10 AZR 101/20

DRsp Nr. 2022/5220

Beschäftigung von Leiharbeitnehmern mit baulichen Tätigkeiten i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes Erstattung von Urlaubsentgelt an den Leiharbeitgeber nach § 8 Abs. 3 AEntG a.F. Beitrags- und Leistungsbeziehungen in Gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 8 Abs. 3 AEntG a.F. auf Außenseiterbetriebe Klageänderung in der Revisionsinstanz Zulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz durch den Rechtsmittelführer Verfassungsrechtliches Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit

1. Wird ein Leiharbeitnehmer vom Entleiher, der keinen Baubetrieb iSv. § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes unterhält, mit baulichen Tätigkeiten beschäftigt, nimmt der Verleiher nach § 8 Abs. 3 AEntG aF in Bezug auf diesen Leiharbeitnehmer am Urlaubskassenverfahren teil. Der Verleiher ist nicht nur verpflichtet, Sozialkassenbeiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft zu leisten, sondern kann auch die Erstattung von an den Leiharbeitnehmer gezahltem Urlaubsentgelt verlangen.