Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin ihres im April 2003 verstorbenen Ehemannes. Streitig ist, ob eine dem Ehemann im Jahre 1992 zugeflossene Arbeitgeberabfindung nach §§ 24, 34 EStG ermäßigt zu besteuern ist und ob der Beklagte (FA) den bestandskräftigen ESt-Bescheid 1992, in dem die Steuerermäßigung gewährt worden war, gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ändern konnte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|