BFH - Urteil vom 18.11.2009
X R 45/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 10 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 14.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1665/06

Beschränkte Abziehbarkeit geleisteter Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen als Sonderausgaben im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG); Rechtmäßigkeit der Eintragung von Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Einkommensteuer (EStG) i.d.F. des AltEinkG als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte; Folgen der steuerlichen Einordnung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben gegenüber einer Behandlung als vorweggenommene Werbungskosten; Ausgestaltung der steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen

BFH, Urteil vom 18.11.2009 - Aktenzeichen X R 45/07

DRsp Nr. 2010/452

Beschränkte Abziehbarkeit geleisteter Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen als Sonderausgaben im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG); Rechtmäßigkeit der Eintragung von Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Einkommensteuer (EStG) i.d.F. des AltEinkG als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte; Folgen der steuerlichen Einordnung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben gegenüber einer Behandlung als vorweggenommene Werbungskosten; Ausgestaltung der steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 10 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute, die jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2005 beantragten sie den Abzug der von ihnen geleisteten Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung (Kläger: 1.915 € und Klägerin: 3.209 €). Von diesen Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) folgende Beträge:

Kläger Klägerin Gesamt
Arbeitnehmeranteile gesetzliche Rentenversicherung 1.915 3.209 5.124
zuzüglich Arbeitgeberanteil 1.915 3.209 5.124
Beitragssumme 10.248