I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute, die jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2005 beantragten sie den Abzug der von ihnen geleisteten Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung (Kläger: 1.915 € und Klägerin: 3.209 €). Von diesen Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) folgende Beträge:
Kläger | Klägerin | Gesamt | |
€ | € | € | |
Arbeitnehmeranteile gesetzliche Rentenversicherung | 1.915 | 3.209 | 5.124 |
zuzüglich Arbeitgeberanteil | 1.915 | 3.209 | 5.124 |
Beitragssumme | 10.248 |
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