Die Kläger, die im Streitjahr 1988 zwei Kinder hatten, erzielten neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Einkommensteuerbescheid erging am 31.10.1989 im Wesentlichen erklärungsgemäß.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|