BGH - Beschluß vom 28.06.1999
II ZB 13/99
Normen:
ZPO § 511a;
Vorinstanzen:
OLG Dresden,

Beschwer bei Verurteilung zur Abrechnung über Honoraransprüche

BGH, Beschluß vom 28.06.1999 - Aktenzeichen II ZB 13/99

DRsp Nr. 1999/7537

Beschwer bei Verurteilung zur Abrechnung über Honoraransprüche

Die Festsetzung der Beschwer bei Verurteilung des Beklagten zur Abrechnung von Honoraransprüchen eines Steuerberaters mit 1.000 DM ist nicht rechtsfehlerhaft.

Normenkette:

ZPO § 511a;

Gründe:

I. Der Kläger war für die beklagte Steuerberatungsgesellschaft bis zum 23. September 1997 als Geschäftsführer tätig. Die von ihm früher als Steuerberater betreuten Mandate hat er seit seiner Tätigkeit für die Beklagte von dieser betreuen lassen. Dafür sollte er zusätzlich zu seinem Gehalt mit 10 % am Umsatz der Honorare beteiligt werden, die die Beklagte aus diesen eingebrachten Mandaten erwirtschaftete. Im Jahr 1996 ist entsprechend verfahren worden.