KG - Beschluss vom 21.12.2021
22 W 41/21
Normen:
AktG § 67 Abs. 5;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 19.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme der Gesellschafterliste einer GmbHVorläufige Verpflichtung zur AntragsrücknahmeUnzulässigkeit einer Beschwerde

KG, Beschluss vom 21.12.2021 - Aktenzeichen 22 W 41/21

DRsp Nr. 2022/5757

Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme der Gesellschafterliste einer GmbH Vorläufige Verpflichtung zur Antragsrücknahme Unzulässigkeit einer Beschwerde

Eine gegen die Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste gerichtete Beschwerde der Gesellschaft ist als unzulässig zu verwerfen, wenn ihr durch eine einstweilige Verfügung aufgegeben ist, den Antrag auf Aufnahme der Liste zurückzunehmen.

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Normenkette:

AktG § 67 Abs. 5;

Gründe:

I.