Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Nachholung einer Gewerbesteuerzerlegung, insbesondere über die Frage, ob die Abgabe einer erstmaligen Zerlegungserklärung der Beigeladenen zu 9. (A. GmbH) die Frist des § 189 Satz 3 der Abgabenordnung (AO) für alle steuerberechtigten Gemeinden gewahrt hat.
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