FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.2019
8 K 2853/17
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 6; AO § 8;

Bestehen eines Wohnsitzes im Inland bei einem mehrjährigen Aufenthalt im Ausland (hier: Jordanien) zu Ausbildungszwecken; Rechtsstreit um die Gewährung von Kindergeld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2019 - Aktenzeichen 8 K 2853/17

DRsp Nr. 2020/9359

Bestehen eines Wohnsitzes im Inland bei einem mehrjährigen Aufenthalt im Ausland (hier: Jordanien) zu Ausbildungszwecken; Rechtsstreit um die Gewährung von Kindergeld

Tenor

1.

Der Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung vom 30. August 2017 und die Einspruchsentscheidung vom 19. Oktober 2017 werden aufgehoben.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3.

Das Urteil ist wegen der dem Kläger zu erstattenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kostenerstattungsbetrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 6; AO § 8;

Tatbestand

Streitig ist, ob der minderjährige Sohn des Klägers, der sich zu Ausbildungszwecken für mehrere Jahre im Ausland aufhält, einen Wohnsitz im Inland hat.