Artikel 13 des Protokolls vom 8. April 1965 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften hindert einen Mitgliedstaat, der Haushalten mit nur einem Einkommen und Haushalten mit zwei Einkommen, von denen eines unter dem indexgebundenen Grenzbetrag von 270 000 BEF liegt, eine steuerliche Erleichterung gewährt, nicht daran, diese Vergünstigung Haushalten zu versagen, bei denen ein Ehegatte Beamter oder Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften ist, dessen Gehalt über dem genannten Betrag liegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|