FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.11.2002
3 K 1383/99
Normen:
AO § 124 Abs. 2 ; AO § 38 ; AO (1977) §§ 172 ff ; BGB § 164 Abs. 1 ; BGB § 328 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 8 Abs. 1 ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Besteuerung des Erwerbs aufgrund einheitlichen Vertragswerks in mehreren Teilbescheiden unzulässig; Voraussetzungen des Besteuerungstatbestands nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; Erwerb mit der Verpflichtung zur teilweisen Übertragung an den Veräußerer oder einen von diesem benannten Dritten; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen 3 K 1383/99

DRsp Nr. 2003/11792

Besteuerung des Erwerbs aufgrund einheitlichen Vertragswerks in mehreren Teilbescheiden unzulässig; Voraussetzungen des Besteuerungstatbestands nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; Erwerb mit der Verpflichtung zur teilweisen Übertragung an den Veräußerer oder einen von diesem benannten Dritten; Grunderwerbsteuer

1. Bei Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks ist der Erlass zweier Teilbescheide, jeweils für den Grundstückskaufpreis und für die Gegenleistung aus einem Werkvertrag zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück, nicht zulässig (gegen BFH, Urt. v. 23.6.1982 II R 155/80, BStBl II 1982, 741). Das FA muss diesen (einen und einzigen) Besteuerungstatbestand in einem Bescheid erfassen; ist bereits ein Bescheid ergangen und bestandskräftig geworden, in dem nur der Grundstückserwerb, nicht aber die Gegenleistung für das Gebäude erfasst worden ist, kann dieser Bescheid nur noch nach §§ 172 ff. AO geändert werden.