BFH vom 02.04.1996
III B 171/95

Besteuerung des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos

BFH, vom 02.04.1996 - Aktenzeichen III B 171/95

DRsp Nr. 1997/8238

Besteuerung des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos

1. Fällt im Zuge der Liquidation einer Gesellschaft das durch Entnahmen oder Verlustverrechnungen negativ gewordene Kapitalkonto eines Kommanditisten weg, ergibt sich in Höhe des negativen Kapitalkontos ein steuerpflichtiger Gewinn. In dieser steuerlichen Behandlung liegt keine sachliche Unbilligkeit. 2. Bei der Entscheidung über einen Erlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen ist auch die Aussicht auf künftige Erzielung von Einkünften oder Erlangung von Vermögenswerten zu berücksichtigen.

Für die Praxis:

Zu 1.: Der BFH verneint einen Widerspruch zu den Wertungen des Gesetzgebers, weil der steuerpflichtige Gewinn die rechtlich notwendige Folge aus früheren Verlustrechnungen und eventuellen Entnahmen sei (BFH vom 10.11.1980, BStBl II 1981, 164).