BFH - Beschluß vom 26.10.1998
X B 62/98
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a ; SGB VI § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 607

Besteuerung von Sozialversicherungsfremden

BFH, Beschluß vom 26.10.1998 - Aktenzeichen X B 62/98

DRsp Nr. 1999/1484

Besteuerung von Sozialversicherungsfremden

1. Auch wenn die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache auf einen Verstoß gegen das GG gestützt wird, muss die grundsätzliche Bedeutung "dargelegt" werden. 2. Mit der Festlegung des "aktuellen Rentenwerts" (§ 68 SGB VI - gesetzliche Rentenversicherung) wird - im bereits zuvor bestehenden System der gesetzlichen Rentenversicherung - das Standard-Rentenniveau im Verhältnis zu den Einkommen der Erwerbstätigen durch eine Nettoanpassung gewährleistet. 3. Zur Besteuerung der ab 01.01.1992 durch die sog. Nettoanpassung dynamisierten Sozialversicherungsrenten.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a ; SGB VI § 68 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat mangels einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechenden Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung keinen Erfolg.