BVerfG - Beschluß vom 25.11.2005
2 BvR 359/05
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
BFH, vom 14.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen VIII R 81/03

Besteuerung von Spekulationsgewinnen

BVerfG, Beschluß vom 25.11.2005 - Aktenzeichen 2 BvR 359/05

DRsp Nr. 2005/20941

Besteuerung von Spekulationsgewinnen

Ein Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Jahren 1988 und 1989 wäre dem Gesetzgeber jedenfalls deshalb nicht zuzurechnen, weil die Voraussetzungen für die Gleichheit im Belastungserfolg zu jener Zeit noch nicht klargestellt waren.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [250]).