FG Münster - Urteil vom 16.11.2000
14 K 3264/98 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 128

Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Werbungskosten bei zeitanteiliger Selbstnutzung eines Ferienhauses

FG Münster, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 14 K 3264/98 E

DRsp Nr. 2002/1116

Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Werbungskosten bei zeitanteiliger Selbstnutzung eines Ferienhauses

1) Zur Selbstnutzung eines Ferienhauses, die zur anteiligen Versagung des Werbungskostenabzugs führt, gehört auch der Zeitraum, in dem das Haus nicht genutzt wird, aber dem Steuerpflichtigen zur Verfügung steht. 2) Es ist sachgerecht, für jeden Leerstandstag 1/365-Anteil der Werbungskosten zu kürzen. Eine differenzierende Berechnung etwa unter Berücksichtigung vermeintlich erhöhter Kosten während der Hauptsaison ist in der Regel nicht durchführbar.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuer (ESt-) Veranlagung 1994, wie die Einkünfte aus der Vermietung zweier auf S. belegener Ferienwohnungen zu ermitteln sind und ferner, ob das Finanzamt (FA) zu einer vorläufigen Steuerfestsetzung gem. § 165 der Abgabenordnung (AO) berechtigt war.