A. Anlass der Verfahren ist die Versteigerung von Lizenzen für das Universal Mobile Telecommunication System (UMTS) im Sommer 2000, bei der 99,3682 Milliarden DM erlöst wurden. Diese Einnahmen hat der Bund gegen den Willen der antragstellenden Länder in vollem Umfang vereinnahmt und zur Tilgung eigener Schulden verwandt. Die Bund-Länder-Streitigkeiten und die abstrakten Normenkontrollverfahren haben die Frage der finanzverfassungsrechtlichen Ertragszuständigkeit für die Erlöse, hilfsweise deren finanzausgleichsrechtliche Relevanz zum Gegenstand.
I. 1. Rechtsgrundlage der Versteigerung der Mobilfunklizenzen ist §
§ 11 Vergabeverfahren nach der Beschränkung der Anzahl der Lizenzen
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