I.
Streitig ist das Vorliegen eines Gewerbebetriebes i. S. d. §
A. Die Klägerin ist Eigentümer eines zusammenhängenden Grundbesitzes in der Xstraße in X. Grund und Boden sowie die darauf stehenden Gebäude sind verpachtet an die Firma ... GmbH, (nachfolgend als K-GmbH bezeichnet). Der Grundbesitz war ursprünglich Eigentum des am 17. Januar 1976 verstorbenen F. D. Bei diesem bildete der Grundbesitz Sonderbetriebsvermögen der damals bestehenden Kommanditgesellschaft, die mit Vertrag vom 18. 2. 1977 in die K-GmbH umgewandelt wurde. In den Streitjahren hielten S. D. 97,5 % und E. D. 2,5 % der Anteile an der K-GmbH.
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