Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
BFH, vom 29.05.1996 - Aktenzeichen I R 15/94
DRsp Nr. 1997/8214
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
(Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden)1. Der in Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 aa Satz 1 DBA-USA 1954/1965 verwendete Ausdruck "Einkünfte aus Quellen innerhalb der Vereinigten Staaten" ist in einem abkommensrechtlichen Sinne zu verstehen. Er ist Oberbegriff zu den Einkünften i.S. der Art. III bis XIII DBA-USA 1954/1965.2. Es liegt in der Funktion des Methodenartikels, daß er die steuerliche Behandlung der in den Art. III bis XIII DBA-USA 1954/1965 genannten Einkünfte im Ansässigkeitsstaat regelt. Deshalb ist für jede abkommensrechtliche Einkunftsart zu entscheiden, ob sich die Rechtsfolge des Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 aa Satz 1 DBA-USA 1954/1965 auf Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2EStG oder aber auf Einnahmen bezieht.3. Unter dem abkommensrechtlichen Ausdruck "Dividende" sind Betriebseinnahmen i.S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG bzw. Einnahmen i.S. des § 8 Abs. 1EStG zu verstehen.4. Bezieht sich die in Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 aa Satz 3 DBA-USA 1954/1965 vorgesehene Steuerbefreiung auf Dividenden i.S. von Einnahmen, so ergibt sich für Schuldzinsen aus § 3 cEStG ein Betriebsausgabenabzugsverbot, soweit dieselben aus Anlaß der Finanzierung der Anschaffungskosten für die Beteiligung anfallen.
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