BFH vom 24.07.1996
I R 113/95

Betriebserwerb durch GmbH: Bewertung der Wirtschaftsgüter

BFH, vom 24.07.1996 - Aktenzeichen I R 113/95

DRsp Nr. 1997/8185

Betriebserwerb durch GmbH: Bewertung der Wirtschaftsgüter

1. Wird ein Einzelunternehmen vom Betriebsinhaber an eine von ihm gegründete GmbH gegen Übernahme der Schulden und Zahlung eines Kaufpreises in Höhe der Differenz zwischen Aktiva und Passiva veräußert, liegt ein (teil-)entgeltlicher Betriebserwerb vor. Die erworbenen Wirtschaftsgüter sind jedoch von der GmbH nicht mit den Anschaffungskosten, sondern mit den Teilwerten anzusetzen. 2. Ein übergegangener Geschäftswert ist bei der GmbH auch dann anzusetzen, wenn er bei Ermittlung des Betriebsveräußerungsgewinns des Einzelunternehmens nicht berücksichtigt wurde. Dem Ansatz und der damit verbundenen Berücksichtigung der AfA auf den Geschäftswert kann aber im Einzelfall der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen.

Für die Praxis:

Zu 1.: Nach Ansicht des BFH liegt in solch einem Fall eine Einlage des Gesellschafters in eine Kapitalgesellschaft vor. So hat er bereits entschieden (BFH vom 24.3.1987, BStBl II, 705), daß die mit dem Verkauf sämtlicher wesentlichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens verbundene Einlage eines Geschäftswerts mit dem Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG anzusetzen ist.