BFH vom 26.08.1993
IV B 32/93

Betriebsüberlassungsvertrag in der Landwirtschaft (§ 13 EStG)

BFH, vom 26.08.1993 - Aktenzeichen IV B 32/93

DRsp Nr. 1997/8718

Betriebsüberlassungsvertrag in der Landwirtschaft (§ 13 EStG)

Voraussetzung für die Anerkennung eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags ist die Übertragung des alleinigen Nutzungsrechts am landwirtschaftlichen Vermögen. Dieses Erfordernis bedeutet jedoch nicht, daß die Übertragung jedweder Nutzungsbefugnis, mithin auch die der Nutzung durch Vermietung und Verpachtung, zur Anerkennung eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages genügt.