I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Jahren 1990 bis 1992 als Richtmeister nichtselbständig tätig. Am 15. März 1985 erwarb er das bebaute Grundstück X-Straße in B. Das Gebäude enthielt im Erdgeschoss gewerblich genutzte Räume und im Obergeschoss eine Wohnung. Das Dachgeschoss war zu dieser Zeit nicht ausgebaut.
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