Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben drei Kinder, die Söhne A und B sowie die Tochter X.
Der Antragsteller betrieb bis 1991 auf einer bewirtschafteten Fläche von 39,06 ha Landwirtschaft; davon waren 11,036 ha Eigentumsflächen. Mit Vertrag vom 27. Juni 1991 verpachtete der Antragsteller die Eigentumsflächen an seinen Sohn A; außerdem trat dieser in die bestehenden Pachtverträge ein. Der Pachtvertrag mit dem Antragsteller sollte bis zum 30. Juni 2000 laufen und sah eine Option zur Verlängerung auf unbestimmte Zeit vor.
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