OLG Köln - Urteil vom 24.04.1995
5 U 222/94
Normen:
BGB §§ 256, 276 ; HGB § 235 ;
Fundstellen:
BB 1995, 2025
DStR 1995, 1641
NJW-RR 1996, 871
OLGReport-Köln 1995, 281
VersR 1997, 115
WM 1996, 345
wistra 1995, 317

Betrügerische Werbung um stille Beteiligung

OLG Köln, Urteil vom 24.04.1995 - Aktenzeichen 5 U 222/94

DRsp Nr. 1996/8625

Betrügerische Werbung um stille Beteiligung

Wer geschäftlich unerfahrenen Personen eine stille Beteiligung nach den Vorschriften des Hadnelsgesetzbuches anbietet, muß ausdrücklich über die Folgen der Beteiligung aufklären, wenn es sich in Wahrheit um ein Spekulationsgeschäft handelt, bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Totalverlust der Einlage droht. Soll die Rückzahlung der Einlage davon abhängen, daß das Unternehmen einen Bilanzgewinn erzielt oder die Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen vorhanden ist, muß - auch ungefragt - bei Vertragsschluß die bisherige Geschäftsentwicklung in nachvollziehbaren Zahlen dargestellt werden, damit der stille Gesellschafter sein Risiko zumindest in groben Zügen abschätzen kann.

Normenkette:

BGB §§ 256, 276 ; HGB § 235 ;

Gründe: