BFH - Urteil vom 12.12.2001
XI R 95/98
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 S. 1 ;

Bevollmächtigung, Nachweis

BFH, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen XI R 95/98

DRsp Nr. 2002/13856

Bevollmächtigung, Nachweis

1. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss sich nicht aus der Vollmacht selbst ergeben. Der Nachweis ist auch dann erbracht, wenn die Vollmacht - auch wenn sie unvollständig ausgefüllt ist - einem dem Gericht übersandten Schriftsatz beigeheftet wird, der den konkreten Rechtsstreit bezeichnet. Für eine ihm überlassene Blankovollmacht oder ein zunächst unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular kann ein Prozessbevollmächtigter - entspr. seiner internen Ermächtigung - den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit selbst herstellen. 2. Ein etwaiger Verstoß eines Kl. gegen prozessuale Mitwirkungspflichten rechtfertigt es nicht, einen Widerruf der Vollmacht zu unterstellen.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 S. 1 ;