I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), die Bundesrepublik Deutschland, war Eigentümerin eines über 1 000 ha großen Grundstücks in Brandenburg, das als Militärflugplatz genutzt und mit den dazu erforderlichen Gebäuden bestückt worden war. Nach Aufgabe der militärischen Nutzung hatte die Klägerin das nunmehr im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) belegene Grundstück im Januar 1995 förmlich in ihr allgemeines Grundvermögen überführt und im Dezember 1998 für ... DM verkauft. Zwischenzeitlich waren kleinere Teilflächen anderen öffentlichen Zwecken zugeführt worden.
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