FG Thüringen - Urteil vom 16.11.2000
II 273/99
Normen:
AO (1977) § 162 ; BewG 1991 § 129 Abs. 1 ; BewG -DDR § 10 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; RBewDV § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; RBewDV § 33 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2001, 411

Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im Sachwertverfahren zu bestimmenden gemeinen Wert; Verfassungsmäßigkeit der bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das Beitrittsgebiet

FG Thüringen, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen II 273/99

DRsp Nr. 2001/7283

Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im Sachwertverfahren zu bestimmenden gemeinen Wert; Verfassungsmäßigkeit der bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das Beitrittsgebiet

1. Bei der im Sachwertverfahren zu erfolgenden Schätzung des gemeinen Werts von im Beitrittsgebiet gelegenen Geschäftsgrundstücken auf den 1.1.1935 ist in der Regel auf die in den gleich lautenden Ländererlassen vom 21.5.1993 (BStBl I 1993, 467) vorgesehene Ermittlung des gemeinen Werts von bebauten Grundstücken auf Grundlage des Bodenwerts, des Gebäudewerts und ggfls. des Werts der Außenanlagen durch Wertrückrechnung der durschnittlichen Herstellungskosten auf den 1.1.1935 zurückzugreifen. Auch eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Durchschnittswert (Normalherstellungskosten) rechtfertigt nicht den Ansatz eines niedrigeren, unter den Normalherstellungskosten liegenden Werts (Anschluss an BFH-Urteil vom 28.10.1998 - II R 37/97, BFH/NV 1999, 384).