FG Nürnberg - Urteil vom 26.04.2018
4 K 572/16
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 1; ErbStG § 13a Abs. 5;
Fundstellen:
EFG 2018, 1989

Bewirkung eines anteiligen Wegfalls des Verschonungsabschlages durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

FG Nürnberg, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 4 K 572/16

DRsp Nr. 2018/17976

Bewirkung eines anteiligen Wegfalls des Verschonungsabschlages durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 1; ErbStG § 13a Abs. 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlages nach § 13a Abs. 5 ErbStG bewirkt.

Am xx.xx.2010 verstarb der Unternehmer 1 B. Er wurde von zweien seiner fünf Kinder - dem Kläger (2 B) und 3 B - als Miterben je zur Hälfte beerbt.

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