BFH vom 01.02.1973
I R 228/70
Fundstellen:
BFHE 108, 513
BStBl II 1973, 393

BFH - 01.02.1973 (I R 228/70) - DRsp Nr. 1997/11456

BFH, vom 01.02.1973 - Aktenzeichen I R 228/70

DRsp Nr. 1997/11456

»Steht der Erwerb des Geschäftsanteils an einer GmbH, die an einer Partenreederei beteiligt ist, durch einen Gesellschafter einer Personengesellschaft im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hingabe eines als Betriebsausgabe der Personengesellschaft behandelten 7d-Zuschusses dieser Gesellschaft an die Partenreederei, so ist der GmbH-Anteil Betriebsvermögen des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.1965 IV 342/64 U, BFHE 83, 449, BStBl III 1965, 662).«

I. Die im Revisionsverfahren beteiligte (§ 122 Abs. 1 FGO) Kommanditgesellschaft (Klägerin) betreibt eine Spinnerei und Weberei. An ihr waren im Jahre 1951 22 Gesellschafter beteiligt, darunter auch der Revisionskläger (im Verfahren vor dem Finanzgericht - FG - Beigeladener), der persönlich haftender Gesellschafter und einer der drei Geschäftsführer der Klägerin war. Zusammen mit 32 anderen gründeten der Revisionskläger und ein weiterer Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin am 22. Dezember 1951 eine GmbH. Die beiden letzteren übernahmen für je 10.000 DM Geschäftsanteile des ursprünglich 122.400 DM betragenden und Ende 1952 auf 132.400 DM erhöhten Stammkapitals der GmbH. Der andere Gesellschafter hat seine Anteile an der GmbH kurz nach dem Erwerb an seine Kinder abgetreten.