I. Die im Revisionsverfahren beteiligte (§ 122 Abs. 1 FGO) Kommanditgesellschaft (Klägerin) betreibt eine Spinnerei und Weberei. An ihr waren im Jahre 1951 22 Gesellschafter beteiligt, darunter auch der Revisionskläger (im Verfahren vor dem Finanzgericht - FG - Beigeladener), der persönlich haftender Gesellschafter und einer der drei Geschäftsführer der Klägerin war. Zusammen mit 32 anderen gründeten der Revisionskläger und ein weiterer Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin am 22. Dezember 1951 eine GmbH. Die beiden letzteren übernahmen für je 10.000 DM Geschäftsanteile des ursprünglich 122.400 DM betragenden und Ende 1952 auf 132.400 DM erhöhten Stammkapitals der GmbH. Der andere Gesellschafter hat seine Anteile an der GmbH kurz nach dem Erwerb an seine Kinder abgetreten.
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