I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hatte mehrmals beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) ohne Erfolg beantragt, den am 4. November 1976 beim Amtsgericht gestellten Konkursantrag zurückzunehmen. Mit Schreiben vom 9. September 1977 beantragte er beim Finanzgericht (FG), das FA im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Konkursantrag zurückzunehmen, weil es unbillig sei, mit Hilfe eines Konkursverfahrens noch nicht rechtskräftig festgesetzte Steuern beizutreiben und seine wirtschaftliche Existenz und die seiner Gesellschaften zu vernichten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|