BFH - 01.10.1974 (VII B 18/73) - DRsp Nr. 1997/12307
BFH, vom 01.10.1974 - Aktenzeichen VII B 18/73
DRsp Nr. 1997/12307
»Die Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, ob das FG im Falle einer nur vom Kläger abgegebenen Erledigungserklärung die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache auch dann aussprechen kann, wenn eine nach § 46 Abs. 1FGO erhobene Klage von vornherein unzulässig war, oder ob in diesem Falle die Klage gemäß dem Antrag des Beklagten als unzulässig abzuweisen ist.«