Die Erinnerungsführerin, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, erhob gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1963 und den Gewerbesteuerbescheid 1963 Klage, mit dem Antrag, die angefochtenen Bescheide und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung aufzuheben. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Die Erinnerungsführerin legte am 24. Mai 1972 Revision ein, mit dem Antrag, das Urteil des FG sowie den angefochtenen Körperschaftsteuerbescheid 1963 und den angefochtenen Gewerbesteuerbescheid 1963 und die Einspruchsentscheidung aufzuheben.
Nach Ergehen eines Vorbescheids und Antrag auf mündliche Verhandlung wurde das Verfahren eingestellt, da die Erinnerungsführerin mit Einwilligung des Finanzamts (FA) die Klage zurückgenommen hatte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|