BFH - 03.02.1976 (VII B 27/74) - DRsp Nr. 1997/12818
BFH, vom 03.02.1976 - Aktenzeichen VII B 27/74
DRsp Nr. 1997/12818
»Bei der Kostenentscheidung im Fall der Erledigung des Rechtsstreits über die Aussetzung der Vollziehung nach § 138 Abs. 1FGO ist auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller bei vernünftiger Würdigung des erkennbaren bisherigen Verhaltens des FA die durch die Anrufung des Gerichts entstandenen Kosten hätte vermeiden können. In besonderen Ausnahmefällen können dem Antragsteller allein die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.«