BFH - 03.02.1976 (VII B 7/74) - DRsp Nr. 1997/12779
BFH, vom 03.02.1976 - Aktenzeichen VII B 7/74
DRsp Nr. 1997/12779
»Hat der Vollstreckungsschuldner auf Grund eines Vollstreckungsersuchens den geschuldeten Betrag an den Vollziehungsbeamten gezahlt und führt dieser ihn nicht an die Vollstreckungsbehörde ab, so ist für die Klage, mit der sich der Vollstreckungsschuldner gegen weitere Vollstreckungsmaßnahmen schützen will, der Finanzrechtsweg gegeben.«