Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte gegen den Bescheid über Lohnsteuer-Jahresausgleich 1976 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung Klage erhoben. Das Finanzgericht (FG) hatte die Beteiligten zur mündlichen Verhandlung auf den 16. Februar 1978, 12.00 Uhr, geladen. Nach Schluß der mündlichen Verhandlung, zu der weder der Kläger noch sein Prozeßbevollmächtigter erschienen waren, verkündete der Vorsitzende das Urteil, mit dem die Klage abgewiesen wurde.
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